Hier dürfen Sie gerne die Unterlagen für die Vorlage bei Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse herunterladen:
Mit Rechtsklick - Speichern unter Kostenübernahme der Ernährungstherapie
Antrag zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse.
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Diese Zuweisung ist von Ihrem Arzt auszufüllen, damit Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme gewähren kann.
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Ernährungsberatung 60 min (Erstberatung): 60,00 Euro
Ernährungsberatung 45 min (Folgeberatung): 45,00 Euro
Alle Preise verstehen sich inklusive Anfahrtskosten* und Ausgabe von Informationsmaterial.
Kursgebühr für den Kurs "ICH nehme ab" Einzelsitzung siehe oben, Gruppensitzung je Kurseinheit 13 Euro (mind. 8 Teilnehmer) bei 10 Einheiten - Kursdauer á 90 min.
*Ab einem Anfahrtsweg von 15 km entstehen Fahrtkosten in Höhe von 20 cent/km
Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen:
Durch meine Ausbildung als Dipl. Ernährungswissenschaftler sowie die Zertifizierung zum Ernährungsberater/DGE durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (EB/DGE) erfülle ich die notwendigen Voraussetzungen für eine mögliche Kostenerstattung nach § 20 und § 43 SGB V durch die Krankenkassen.
In einem kostenlosen telefonischen Vorgespräch klären wir, ob es für Sie eine Förderungsmöglichkeit gibt. Wenn ja, bekommen Sie bei mir alle notwendigen Informationen und Formulare für Ihren Arzt und Ihre Krankenkasse.
Die Höhe der Zuzahlung und die Anzahl der genehmigten Termine unterscheiden sich nach Art und Länge. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Folgende Möglichkeiten gibt es:
Ernährungsberatung im Bereich der Vorsorge (Prävention § 20 Abs. 1 SGB V)
Diese Beratung kann ohne ärztliche Zuweisung in Anspruch genommen werden.
Sie dient zur Vorbeugung ernährungsabhängiger Erkrankungen sowie als Hilfestellung in speziellen Lebenssituationen, z.B.: Ernährungs-Check zum Schutz vor Erkrankungen, Abbau von Übergewicht bei BMI 25 bis 30, gesunde Ernährung für Schwangere/Stillende und Kinder und weitere.
In der Regel erstatten die Krankenkassen etwa 70%-80% der Kosten für mind. 3 Termine.
Ernährungstherapeutische Beratung für bereits erkrankte Menschen (Rehabilitation § 43 Abs. 2 SGB V)
Diese Beratung erfolgt bei einer vorliegenden ärztlichen Verordnung oder Notwendigkeitsbescheinigung.
Sie dient der Unterstützung bei ernährungsabhängigen Erkrankungen, z.B.:
Übergewicht ab BMI 31 (Adipositas), Allergien und Unverträglichkeiten, Gicht und Rheuma, Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen, Magen-Darmerkrankungen, Metabolisches Syndrom (Blutzucker, Blutfette, Blutdruck), Osteoporose, Reizdarm und weitere.
Krankenkassen bezuschussen in der Regel bis zu 80 % der individuellen Ernährungsberatung mit max. 5 Terminen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse!
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